Coronavirus (COVID-19) Tests

Die Corona-Tests können ohne einen Arzt, eigenständig durchgeführt und bestellt werden!

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SARS-CoV-2: Wie funktionieren die Corona-Tests?

Das Coronavirus (SARS-CoV-2) ist ein neuartiges Virus, welches die Atemwergserkrankung COVID-19 auslöst. Innerhalb weniger Monate hat sich das Virus so stark verbreitet, dass die WHO die Situation als eine Pandemie beschreibt. Die Folgen stellen eine enorme Belastung für das Gesundheitssystem und der Wirtschaft dar.

Der Krankheitsverlauf von COVID-19 ist sehr unspezifisch, vielfätig und variabel von Person zu Person. Von symptomlose Infektionen wurden hauptsächlich milde bis moderate Krankheitsverläufe beobachtet. Eine schwere Lungenentzündig mit intesivmedizinischer Beterrung bis hin zum Tod wurde ebenfalls bei einigen Erkrankten beobachtet. Laut RKI ist die Sterberate bei 7,6 % in der Europäischen Union.

Infektionsketten unterbrechen, um die Virusausbreitung zu stoppen!

Um Infektionsketten zu unterbrechen ist es notwendig möglich viele Menschen zu testen. Vorallem Verdachtsfälle müssen auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 getestet werden.Neben einem PCR Test, gibt es als weiteres Testverfahren den Antikörpertest. Beide Tests zielen jedoch auf unterschiedliche Fragestellungen ab, welche in der nebenstehenden Grafik genauer erklärt wird.

Worin sich PCR und Antikörper-Tests unterscheiden

Mithilfe der PCR-Technologie lassen sich selbst geringe Mengen an Viruspartikeln sehr zuverlässig erkennen. Das Verfahren kann jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum zum Testen genutzt werden.

Denn nach einer Weile beginnt der Körper damit, spezifische Antikörper, mit denen er die Coronaviren bekämpfen kann, zu bilden. Sobald alle Viren beseitigt sind, ist ein Test auf SARS-CoV-2 mit PCR-Technologie nicht mehr möglich. Für gewöhnlich ist das ungefähr zehn Tage nach Abklingen der Symptome der Fall.

Die ersten Antikörper lassen sich in der Regel ungefähr zwei bis acht Tage nach Auftreten der ersten Krankheitssymptome im Blut nachweisen und bleiben dort oft über mehrere Jahre nach der eigentlichen Virusinfektion erhalten.

Durch einen PCR-Test lässt sich somit erkennen, ob ein Patient mit SARS-CoV-2 infiziert ist und wie lange er für andere Menschen ansteckend ist. Mit einem Antikörpertest lässt sich die Virusinfektion hingegen erst gegen Ende der Erkrankung nachweisen. Zudem bietet er die Möglichkeit, Menschen auf eine Immunität gegen den entsprechenden Virus zu testen.

 

Welcher Corona-test ist der richtige?

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PCR-Test

Test auf SARS-CoV-2 mittels PCR-Technologie

Um eine Infektion mit SARS-CoV-2 nachzuweisen, nutzen wir die besonders zuverlässige PCR-Technologie. Die Abkürzung PCR steht für polymerase chain reaction (Polimerase-Kettenreaktion). Bei dieser Methode wird die Erbsubstanz des Virus vervielfältigt. Für dieses Testverfahren werden nur sehr wenige Viruspartikel benötigt, um ein aussagefähiges Testresultat zu erhalten.

Wie ein Test auf Coronaviren funktioniert

Das für COVID-19 verantwortliche Virus stammt aus der Familie der Coronaviren, zu der auch zahlreiche andere verbreitete Erreger gehören. Um ein zuverlässiges Testergebnis zu erhalten, ist es daher erforderlich, dass die Analysetechnologie die spezifischen Merkmale von SARS-CoV-2 erkennen kann.

Im Unterschied zu Menschen besitzen Viren keine DNA, sondern sogenannte RNA. Da darin der genetische Code des Virus gespeichert ist, muss die RNA im Rahmen des Tests auf SARS-CoV-2 zunächst aus dem Virus extrahiert werden.

Im nächsten Schritt kann die isolierte RNA dann mithilfe des Verfahrens der Reverse Transcription in DNA umgewandelt werden. Die so gewonnene DNA lässt sich nun mit spezifischen Reagenzien, die gezielt nach den einzigartigen Merkmalen der für COVID-19 verantwortlichen Coronaviren suchen, vermischen. Verläuft die Suche erfolgreich, wird die DNA vervielfältigt, sodass unser Analysegerät den Anstieg messen kann und somit ein positives Testergebnis liefert.

Aussagekraft des Tests auf COVID-19

Das von uns genutzte Testverfahren ist sehr genau und funktioniert auch bei Patienten mit einem asymptomatischen Krankheitsverlauf. Ein positives Testergebnis stellt daher einen zuverlässigen Nachweis für eine vorhandene Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 dar.

Sofern in einer Probe keine Viruspartikel nachgewiesen werden konnten, ist hingegen davon auszugehen, dass sich der Patient nicht mit SARS-CoV-2 infiziert hat. Um eine künftige Ansteckung zu vermeiden, ist es trotz negativem Testresultat dennoch sinnvoll, die allgemein empfohlenen Regeln für die Vermeidung von sozialen Kontakten zu befolgen.

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PCR-Test  auf einen Blick

  • Zuvrlässiges Testverfahren mit fortschrittlicher PCR-Technologie
  • Testdurchführung in unserem zertifizierten, zur medizinischen Genetik zugelassenen Genlabor
  • Verfügbare Laborkapazitäten für bis zu 100.000 SARS-CoV-2-Analysen im Monat
  • Kurze Analysedauer von üblicherweise ein bis drei Tagen
  • Sicherer Probenversand in unseren eigenen Versandkartons
  • Umgehende Bereitstellung der Testergebnisse per E-Mail (mit einem Login geschützt)

Höchste Standards und medizinische Zulassung

Das Labor von ProGenom betreibt unter den höchsten Qualitätsstandards wie ISO 22716 und ISO 9001 ein medizinisch zugelassenes, hochautomatisiertes humangenetisches Labor.

175€ pro Test

inkl. MwSt. zzgl. 10€ Versandkosten

Bestellablauf

1. Sie fordern ein Probenset in dem nebenstehenden Formular via Mail an.

2. Sie erhalten eine E-Mail von uns mit der Rechnung.

3. Sobald der Rechnungsbetrag eingegangen ist, versenden wir das Probenset.

4. Sie können eigenständig die Probe entnehmen und das Probenset an das Labor senden.

5. Sobald die Analyse fertig ist, erhalten Sie über einen geschützen Zugang das Ergebnis an Ihre E-Mail-Adresse.

Probenabnahme Antikörper-Test








    Bitte beachten Sie!

    Gemäß § 2 Abs. 1 des EpidemieG 1950 idgF ist jede Erkrankung, jeder Sterbefall an einer anzeigepflichtigen Krankheit, auch jeder Verdacht einer solchen Erkrankung, der Bezirksverwaltungsbehörde (Gesundheitsamt), in deren Gebiet sich der Kranke oder Krankheitsverdächtige aufhält oder der Tod eingetreten ist, unter Angabe des Namens, des Alters und der Wohnung und, soweit tunlich, unter Bezeichnung der Krankheit binnen 24 Stunden anzuzeigen.

    Untersuchungen auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen von SARS-CoV2, die im Rahmen einer Pandemie durch naturwissenschaftliche Einrichtungen durchgeführt werden, sind nicht den Ärzten vorbehalten (§ 2 Abs 2 Z 1 iVm § 3 Abs 1 ÄrzteG).